Allgemeine Charterbedingungen
ALLGEMEINE CHARTERBEDINGUNGEN
- CHARTERPREIS
Im Preis inbegriffen ist die Charter der Yacht samt ihrer Ausrüstung. Hafengebühren, Steuern und Treibstoffkosten sind im Preis nicht enthalten.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die gecharterten Yachten mit vollständiger Ausrüstung dürfen erst nach ordnungsgemäßem Zahlungseingang genutzt werden, 50% bei der Buchung, der Restbetrag 4 Wochen vor Charterbeginn.
- STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Verzichtet der Charterer aus irgendeinem Grund auf die Charter, kann er nach vorheriger Abstimmung mit dem Eigner seine Rechte und Pflichten auf eine andere Person übertragen. Ist dies nicht möglich, werden die Stornokosten aus der Anzahlung wie folgt verrechnet:
- 50% des Charterpreises bei Stornierung bis 1 Monat vor Charterbeginn.
- 100% des Charterpreises bei Stornierung im letzten Monat vor Charterbeginn.
- ÜBERNAHME DER YACHT
Der Eigner stellt dem Charterer ausschließlich vollständig ausgerüstete Yachten mit vollem Treibstofftank und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung und erwartet die Rückgabe im selben Zustand. Die Yachten werden dem Charterer zur vereinbarten Zeit zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr am vereinbarten Ort übergeben.
Übernimmt der Charterer die Yacht nicht innerhalb dieser 48 Stunden, ist der Eigner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Eigner nicht in der Lage, die Yacht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Termin am festgelegten Ort bereitzustellen oder eine andere, zumindest gleichwertige oder bessere Yacht zur Verfügung zu stellen, ist der Charterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung des Charterpreises zu verlangen. Der Eigner haftet ausschließlich bis zur Höhe des Charterpreises, weitere Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
Bei der Übernahme der Yacht ist der Charterer verpflichtet, den Zustand der Yacht und der Ausrüstung anhand der Inventarliste zu prüfen und sorgfältig zu kontrollieren. Verdeckte Mängel an der Yacht oder ihrer Ausrüstung, die dem Eigner zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bekannt sein konnten, sowie Mängel, die nach der Übernahme entstehen, berechtigen den Charterer nicht zu einer Minderung des Charterpreises. Ist die Fortsetzung der Reise aus irgendeinem Grund nicht möglich oder eine verspätete Ausschiffung unvermeidbar, ist der Basemanager zu informieren, damit weitere Anweisungen erteilt werden können. Sämtliche Kosten des Eigners, die durch eine witterungsbedingte Verspätung entstehen, trägt der Charterer. Daher wird eine sorgfältige Routenplanung ausdrücklich empfohlen. Die Rückkehr in den Abendstunden am Tag vor dem Check out ist verpflichtend. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Eigner möglich. Der Eigner behält sich das Recht vor, die Yacht nicht zu übergeben, wenn seine Vertreter nach eigenem Ermessen zu dem Schluss kommen, dass der Charterer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Yacht sicher zu führen, oder eine Einweisung auf Kosten des Charterers zu veranlassen.
- KAUTION
Bei der Übernahme der Yacht ist gemäß gültiger Preisliste eine Kaution zu hinterlegen. Gibt der Charterer die Yacht in ordnungsgemäßem Zustand und fristgerecht zurück, wird die Kaution ohne Abzüge erstattet. Die Kaution ist auch dann zu hinterlegen, wenn der Charterer eine Yacht zusammen mit einem Skipper chartert. Bei persönlicher Fahrlässigkeit und/oder beim Verlust eines oder mehrerer Ausrüstungsgegenstände trägt der Charterer sämtliche Kosten.
- VERSICHERUNG
Die Yacht ist gegen Schäden gegenüber Dritten versichert und im Rahmen der in der Versicherungspolice genannten Risiken bis zur eingetragenen Werthöhe der Yacht vollkaskoversichert, soweit die Schäden durch höhere Gewalt verursacht wurden. Tritt während der Reise ein Schaden auf und ist dieser dem Kunden nicht anzulasten, etwa infolge gewöhnlicher Abnutzung oder bei Überschreitung der Garantiesumme, muss er vor einer angemessenen Reparatur die Zustimmung beziehungsweise Anweisung des Eigners oder des Basemanagers einholen. Bei größeren Havarien sowie bei Schäden, an denen andere Boote beteiligt sind, ist der Charterer verpflichtet, den Vorfall beim zuständigen Hafenamt zu melden und ein Protokoll für die Versicherung aufzunehmen, einschließlich Hergang und Schadensschätzung. Der Charterer ist außerdem verpflichtet, das Büro des Eigners zu informieren. Kommt der Charterer diesen Pflichten nicht nach, kann er mit den gesamten Schadenskosten belastet werden. Schäden an den Segeln sind nicht versichert und gehen zulasten des Charterers. Gleiches gilt für Motorschäden, die durch Ölmangel verursacht werden. Der Charterer ist verpflichtet, den Ölstand des Motors täglich zu kontrollieren. Persönliche Gegenstände sind nicht versichert, daher wird dem Charterer empfohlen, hierfür selbst Versicherungsschutz abzuschließen. Die Crew ist versichert.
- PFLICHTEN DES CHARTERERS
Der Charterer ist verpflichtet, innerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer zu segeln. Für das Verlassen der kroatischen Hoheitsgewässer hat der Charterer beim Eigner eine besondere Genehmigung und ein entsprechendes Zertifikat einzuholen. Es ist dem Charterer nicht gestattet, die Yacht weiterzuverchartern oder an Dritte zu überlassen, bei unsicheren Wetterverhältnissen nachts zu fahren oder gegen öffentliche Vorschriften, Anordnungen und Gesetze zu verstoßen. Die Anzahl der Personen an Bord muss mit der Crewliste übereinstimmen. Der Charterer übernimmt die Verantwortung für sämtliche Folgen der Nichterfüllung seiner Pflichten. Der Charterer oder Skipper erklärt ausdrücklich, über alle erforderlichen navigatorischen Kenntnisse zu verfügen und im Besitz der für die Navigation auf offener See notwendigen gültigen Lizenz sowie des Funkzeugnisses zu sein, die auf Verlangen vorzulegen sind. Im Falle eines Schadens an der Yacht oder ihrer Ausrüstung ist der Charterer verpflichtet, den Eigner unverzüglich über eine der an Bord angegebenen Telefonnummern zu informieren. Der Eigner ist verpflichtet, den Schaden nach erfolgter Meldung zu beheben. Behebt der Eigner den Schaden innerhalb von 24 Stunden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung. Die Telefonnummern zur Benachrichtigung des Eigners sind in den Yachtunterlagen angegeben. Der Kunde ist verpflichtet, die Behörden und den Eigner zu benachrichtigen, wenn die Yacht oder Ausrüstung abhandengekommen ist, wenn die weitere Navigation nicht möglich ist oder wenn die Yacht beschlagnahmt, gepfändet oder die Weiterfahrt durch staatliche Behörden oder Dritte untersagt wurde. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, gilt er gegenüber dem Eigner als vollumfänglich verantwortlich für alle daraus entstehenden Folgen und haftet hierfür in vollem Umfang.
- BESCHWERDEN
Es werden ausschließlich schriftliche Beschwerden berücksichtigt, die bei der Rückgabe der Yacht von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
- SCHIEDSGERICHTSBARKEIT
Alle etwaigen Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, unterliegen der Zuständigkeit des am Sitz des Eigners in Zagreb zuständigen Gerichts.