ALLGEMEINE VERLEIHBEDINGUNGEN
1. MIETPREIS
Der Preis beinhaltet den Verleih der Yacht inkl. Ausstattung. Hafengebühren, Steuern und Treibstoffkosten sind im Preis nicht enthalten.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die zu mietenden Yachten mit kompletter Ausstattung können erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung (50% Anzahlung bei Buchung, Rest 4 Wochen vor Mietbeginn) genutzt werden.
3. RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN
Wenn die Vermietung aufgelöst werden soll, können die Rechte und Pflichten, wenn vorher mit dem Verleih vereinbart, an eine andere Person abgetreten werden. Bei Unterlassung sind die Kosten der Stornierung aus dem Vorschuss zu erstatten und ergeben sich wie folgt:
• 50% des Mietpreises bei Stornierung bis zu 1 Monat vor Mietbeginn.
• 100% des Mietpreises bei Stornierung innerhalb des letzten Monats vor Mietbeginn.
4. ÜBERNAHME DER YACHT
Der Verleih stellt dem Mieter nur komplett ausgestattete Yachten mit vollen Treibstofftanks und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung und erwartet, dass die Yachten im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Die Yachten werden dem Mieter zur vereinbarten Zeit, von 17.00 bis 21.00 Uhr am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt. Übernimmt der Mieter die Yacht nicht innerhalb dieser 48 Stunden, ist der Verleih berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Verleih nicht in der Lage, die Yacht 24 Stunden nach Ablauf der Frist am vereinbarten Ort oder einen anderen, mindestens gleichwertigen oder besseren Ort zur Verfügung zu stellen, hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und eine Rückerstattung zu verlangen. Der Verleih erstattet nur den Mietbetrag, jede andere Entschädigung ist ausgeschlossen. Bei der Übernahme der Yacht ist der Mieter verpflichtet, den Zustand der Yacht und der Ausrüstung gemäß der Inventarliste zu prüfen und sorgfältig zu untersuchen.
Etwaige verdeckte Mängel an der Yacht oder ihrer Ausrüstung, die dem Verleih zum Zeitpunkt der Übernahme nicht bekannt waren, sowie Mängel, die nach der Übernahme auftreten können, berechtigen den Mieter nicht zur Minderung des Mietpreises. Ist eine Weiterfahrt aus irgendeinem Grund nicht möglich oder eine Überschreitung der Auslaufzeit unvermeidbar, muss der Basisleiter informiert werden, um weitere Anweisungen zu geben. Der Mieter trägt alle Kosten, die sich aus einer wetterbedingten Verspätung ergeben. Daher wird eine sorgfältige Routenplanung empfohlen. Die Rückgabe in den Abendstunden einen Tag vor Mietende ist Pflicht. Eine Ausnahme ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer möglich. Der Eigentümer behält sich das Recht vor die Yacht nicht zu übergeben, wenn der Mieter Urteil seiner Vertreter aus irgendeinem Grund nicht fähig ist die Yacht zu bedienen oder die Anweisungen zu übermitteln.
5. KAUTION
Bei Übernahme der Yacht ist eine Kaution (Einzahlung) gemäß der gültigen Preisliste zu hinterlegen. Wenn der Mieter die Yacht in gutem Zustand und zur festgelegten Zeit zurückgibt, wird die Kaution ohne Abzüge zurückerstattet. Die Einzahlung der Kaution ist auch dann zu leisten, wenn der Mieter die Yacht zusammen mit einem Skipper mietet. Im Falle von Eigenverschulden und/oder Verlust eines oder mehrerer Ausrüstungsgegenstände trägt der Mieter alle Kosten.
6. VERSICHERUNG
Die Yacht ist gegen Schäden Dritter und für alle Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, bis zur eingetragenen Höhe des Wertes der Yacht gemäß der Versicherungspolice voll versichert. Tritt während des Fahrt ein Schaden auf, mit dem der Kunde nicht belastet werden soll (wegen normaler Erschöpfung oder bei Überziehung der Garantiesumme), muss er vom Eigentümer oder Basismanager eine Genehmigung (Anweisung) für eine angemessene Reparatur einholen. Bei größeren Havarien, sowie bei solchen, in denen andere Boote beteiligt sind, ist der Mieter verpflichtet, den Fall bei der zuständigen Hafenmeisterei zu melden und in einem Protokoll (Ablauf der Ereignisse, Einschätzung des Schadens) für die Versicherungsgesellschaft festzuhalten. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, das Büro des Eigentümers zu benachrichtigen. Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er in vollem Umfang für die Kosten des Schadens verantwortlich gemacht werden. Schäden an den Segeln sind nicht durch die Versicherung gedeckt, sodass der Mieter die Kosten für diese Schäden trägt. Das Gleiche gilt für Schäden am Motor, die durch Ölmangel verursacht werden. Der Mieter ist verpflichtet, den Ölstand im Motor täglich zu kontrollieren. Das persönliche Eigentum ist nicht durch die Versicherung abgedeckt, sodass dem Mieter empfohlen wird, selbst eine abzuschließen. Die Besatzung ist durch eine Versicherung abgedeckt.
7. VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS
Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer zu fahren. Der Mieter ist verpflichtet, für das Verlassen der kroatischen Hoheitsgewässer eine Sondergenehmigung und ein Zertifikat beim Verleih einzuholen. Der Mieter darf die Yacht nicht untervermieten oder an eine dritte Person weitervermieten. Der Mieter darf bei unsicheren Wetterbedingungen nicht nachts segeln oder die öffentlichen Regeln, Anordnungen und Gesetze verletzen. Die Anzahl der Personen an Bord hat der Crewliste zu entsprechen. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für die Folgen der Nichtbeachtung seiner Verpflichtungen. Der Mieter bzw. Kapitän erklärt unzweifelhaft, dass er über alle notwendigen navigatorischen Fähigkeiten verfügt und im Besitz des für die Navigation auf offener See erforderlichen gültigen Führerscheins und des vorzulegenden Funksprechzeugnisses ist. Im Falle einer Beschädigung der Yacht oder ihrer Ausrüstung ist der Mieter verpflichtet, den Verleih sofort zu informieren, indem er eine der Telefonnummern nutzt, die im Dokument an Bord angegeben sind. Der Eigentümer ist verpflichtet, den Schaden nach der Benachrichtigung zu beseitigen. Wenn der Eigentümer den Schaden innerhalb von 24 Stunden beseitigt, hat der Kunde kein Recht auf eine Rückerstattung. Die Telefonnummern, unter denen der Eigentümer benachrichtigt werden kann, sind in den Unterlagen der Yacht angegeben. Der Kunde ist verpflichtet, die Behörden und den Eigentümer zu benachrichtigen, wenn die Yacht oder die Ausrüstung fehlt, eine Weiterfahrt nicht möglich ist oder wenn die Yacht enteignet, beschlagnahmt oder die Weiterfahrt durch staatliche Behörden oder Dritte verboten wurde.Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, trägt er die volle Verantwortung für alle Folgen und haftet für diese.
8. BESCHWERDEN
Es werden nur schriftliche Beschwerden berücksichtigt, die von beiden Parteien bei der Rückgabe der Yacht unterzeichnet sind.
9. SCHIEDSGERICHT
Für alle eventuellen Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten, die nicht friedlich beglichen werden können, ist das Gericht des Eigentümers in Zagreb zuständig.